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Personalkontrolle
Teilgebiet der Personalverwaltung. Die Personalkontrolle umfaßt: a) Überwachung der Einhaltung vereinbarter Arbeitszeiten: (1) durch Führen eines Ein- und Ausgangsbuches; (2) durch Abgabe numerierter Kontrollmarken beim Pförtner; (3) mittels Stempeluhr (Kontrolluhr). - b) Kontrolle von Behältnissen (Taschen, Rucksäcken, Paketen, Koffer und dgl.) beim Betreten oder Verlassen des Betriebes (Leibesvisitation, Werkschutz).
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