| 
                | 
              
                Personalkontrolle
                 Teilgebiet der Personalverwaltung. Die Personalkontrolle umfaßt: a) Überwachung der Einhaltung vereinbarter Arbeitszeiten: (1) durch Führen eines Ein- und Ausgangsbuches; (2) durch Abgabe numerierter Kontrollmarken beim Pförtner; (3) mittels Stempeluhr (Kontrolluhr). - b) Kontrolle von Behältnissen (Taschen, Rucksäcken, Paketen, Koffer und dgl.) beim Betreten oder Verlassen des Betriebes (Leibesvisitation, Werkschutz).  
                  
                
                  
                    << vorheriger Begriff | 
                     | 
                    nächster Begriff>> | 
                   
                  
                     | 
                     | 
                     | 
                   
                 
				
                      
                      
                      
                      
               
                  
                Diese Seite bookmarken : 
                | 
                |