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Mutter-Tochter-Richtlinie

Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, auch: Konzernrichtlinie, EG-Richtlinie (EG-ABl. Nr. L225 vom 20. 8. 1990) zur Harmonisierung der Besteuerung von Gewinnausschüttungen, die von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft vorgenommen werden (Harmonisierung der Besteuerung innerhalb der EU V). Die Mutter-Tochter-Richtlinie ist gemeinsam mit der Fusionsrichtlinie die erste im Rahmen der Harmonisierung der Steuerpolitik verabschiedete Regelung zu den direkten Steuern. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachbesteuerung der diesen Dividenden zugrundeliegenden Gewinne. - Regelungen: a) Die von der Tochtergesellschaft ausgeschüttete Dividende wird im Staat der Muttergesellschaft entweder gar nicht besteuert (Schachtelprivileg), oder die von der Tochtergesellschaft bei der Erwirtschaftung der Dividende schon bezahlte Körperschaftsteuer wird auf die Steuer angerechnet, so daß im Endeffekt der Gewinn im Konzern wirtschaftlich nur einmal besteuert wird. - b) Auf die ausgeschütteten Gewinne darf keinerlei Quellensteuer erhoben werden (Art. 5 und 6 Mutter-Tochter-Richtlinie). - Voraussetzungen: Zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft muß eine Beteiligung von mindestens 25% bestehen, die beiden Gesellschaften müssen Kapitalgesellschaften und in unterschiedlichen EU-Staaten ansässig sein. - Ausnahmen: a) Bei Ausschüttungen anläßlich einer Liquidation darf der Staat der Muttergesellschaft von den Regeln der Mutter-Tochter-Richtlinie abweichen. b) Die Bundesrep. D. darf bis Mitte 1996, Portugal bis mindestens 2000, Griechenland unbefristet weiter eine Quellensteuer auf ausgeschüttete Gewinne erheben.

 

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