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Steuersystem

Steuerordnung. 1. Begriff: Gesamtheit der in einem Land erhobenen bzw. mit einem bestimmten Sinngehalt zu erhebenden Steuern. a) I. e. S.: Darstellung der Vielzahl der gleichzeitig erhobenen Steuern (deskriptiver Aspekt). b) I. w. S.: Forderung nach einem logischen Zusammenhang aller Steuern (gestalterischer Aspekt). - 2. Arten: a) Nach der Art der Entstehung: historisches Steuersystem, rationales Steuersystem. b) Nach der Konzeption: äußeres Steuersystem, inneres Steuersystem. c) Nach der Anzahl der Steuerarten: monistisches Steuersystem, pluralistisches Steuersystem. - 3. Heutige Steuersystem sind so vielgestaltig und komplex, müssen auf die föderalistischen Strukturen (Föderalismus) und verschiedenste politische Ziele Rücksicht nehmen, daß die Gestaltung rationaler Steuersystem nur als theoretische Aufgabe bzw. - sofern überhaupt möglich - als Maßstab für eine "permanente Steuerreform" denkbar ist. - Vgl. auch Gemeindesteuersystem.

 

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