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rationales Steuersystem

Steuersystem, das die Besteuerung einer einheitlichen Konzeption unterordnet, d. h. unter Vermeidung von Lücken und Überschneidungen hinsichtlich der verschiedenen gesteckten Zielsetzungen ein logisch abgestimmtes Ganzes bildet. - Kriterien zur Messung der Rationalität von Steuersystemen (Haller): Erhebungs- und Entrichtungsbilligkeit, Lasterleichterung, Neutralität, konjunktur- und verteilungspolitische Effizienz, Berücksichtigung der Privatsphäre und innere Geschlossenheit. - Gegensatz: historisches Steuersystem.

 

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