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Illiquidität
1. Begriff: Zustand, in dem die flüssigen Mittel und leicht liquidierbaren anderen Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die zwingend fälligen Verbindlichkeiten (hierzu gehört ggf. auch der Kapitaldienst langfristiger Verbindlichkeiten) zu erfüllen. - Illiquidität ist nicht gleichbedeutend mit Unterbilanz, Verlust oder Überschuldung (auch ein nicht überschuldetes Unternehmen kann illiquide werden). - Gegensatz: Liquidität. - 2. Arten: a) Zeitpunkt- I.: I., auf einen Zeitpunkt bezogen; b) Zeitraum- I.: I., auf einen Zeitraum bezogen. - 3. Illiquidität und Zahlungsunfähigkeit: Läßt sich dieser Zustand nicht beheben, so ist Zahlungsunfähigkeit gegeben (vgl. auch Konkurs, Vergleich). Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit läßt sich vermeiden, wenn es gelingt, die Einzahlungen und Auszahlungen zeitlich wieder aufeinander abzustimmen, z. B. durch Aufnahme eines kurzfristigen Kredits (in solchen Situationen gewöhnlich nur gegen Sicherheit). Beschleunigung des Geldeingangs mittels Intensivierung des Mahnwesens, Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite, Zuführung weiterer Eigenmittel (vgl. auch Finanzierung, Sanierung). - 4. Für Kreditinstitute bestehen gesetzliche Vorschriften zur Vermeidung von Illiquidität (Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute).
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