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Verlust

Begriff des kaufmännischen Rechnungswesen. - 1. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Betrag, der sich als Unterschied zwischen Aufwendungen und Erträgen als Jahresfehlbetrag am Ende (Saldo auf der Habenseite) ergibt. - 2. In der Bilanz der Überschuß des Eigenkapitals am Anfang einer Periode über den Eigenkapitalbestand am Ende der Periode nach Abzug von Einlagen und zuzüglich Entnahmen. - a) Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mindert der Verlust das Eigenkapital unmittelbar, er ist deshalb auf das Kapitalkonto bzw. die Kapitalkonten zu übertragen: Kapitalkonto an Gewinn- und Verlustkonto, oder: Privatkonto an Gewinn- und Verlustkonto, Kapitalkonto an Privatkonto. - b) Bei Kapitalgesellschaften ist der Verlust gesondert auszuweisen, getrennt vom vorjährigen Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag; es sei denn, die Bilanz wird unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt; vgl. Bilanzgewinn (-verlust) Gewinnausschüttung, Rücklagen.

 

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