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BSP-Eigenmittel

1. Einnahmesystem der EU (EU-Haushalt). Sämtliche Einnahmen der EU werden von ihr als "Eigenmittel" bezeichnet. Dazu gehören (1) die traditionellen Einnahmen aus dem gemeinsamen Außenzoll und aus Agrarabschöpfungen. In einer Übergangsphase traten (2) Zahlungen der Mitgliedsländer hinzu, die zunächst in festen Beträgen ausgedrückt wurden und als "Matrikularbeiträge" bezeichnet werden können. Diese Beiträge wurden (3) durch die Mehrwertsteuer-Eigenmittel ersetzt; hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine prozentuale Beteiligung am nationalen Mehrwertsteuer-Aufkommen, sondern um einen Anteil der EU an einer fiktiven Bemessungsgrundlage. Dadurch wird vermieden, daß die nationalen Zahlungen je nach unterschiedlicher Steuererhebungspraxis schwanken. Seit 1988 sind (4) die BSP-E. hinzugetreten, die sich in ihrer Verteilung auf die Mitgliedsländer am jeweiligen BSP orientieren. - 2. Größenordnungen: Die traditionellen Einnahmen der erstgenannten Kategorie sind in ihrer Höhe das Ergebnis agrarpolitischer oder weltwirtschaftlicher Entwicklungen, nicht jedoch einnahmepolitischer Entscheidungen. Mehrwertsteuereigenmittel und BSP-E. sind demgegenüber der Versuch, die ökonomische Leistungsfähigkeit der Mitgliedsländer zu erfassen. Verteilungsmaßstab auf die Mitgliedsländer sind dabei die fiktive Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage sowie das jeweilige Sozialprodukt. Eine Begrenzung der Höhe nach erfolgt dabei in doppelter Weise: Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel sollen 1,4% von maximal 55% des nationalen BSP nicht überschreiten (Kappung). Die gesamten Eigenmittel der EU sollen 1,2% des BSP der EU nicht überschreiten. Sofern Zölle, Agrarabschöpfungen und Mehrwertsteuer-Eigenmittel diese Marke nicht erreichen, dienen BSP-E. zur Deckung der Restgröße. - Die quantitativen Größenordnungen zeigt die Tabelle "BSP-Eigenmittel - Eigene Einnahmen der europäischen Union".

 

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