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Matrikularbeiträge

Bezeichnung für Umlagen, die von Gliedstaaten eines Bundesstaates oder ähnlich strukturierten Staatsgebilden (Staatenbund oder internationale Organisation) an den Zentralstaat geleistet werden. Die Bezeichnung stammt aus dem Heiligen Römischen Reich, in dem die Reichsstände ihren Beitrag zu den Kriegskosten nach der sog. Reichsmatrikel zu entrichten hatten. Der Norddeutsche Bund und das Kaiserreich finanzierte sich ebenfalls durch M., die von den deutschen Bundesstaaten - entsprechend ihrer Bevölkerungszahl - an das Deutsche Reich abgeführt wurden (Reich als "Kostgänger" der Länder). Regelung durch die clausula miquel. - In ihren Anfängen finanzierte sich die EWG über Matrikularbeiträge - Vgl. auch BSP-Eigenmittel.

 

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