Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Staatenbund

völkerrechtliche Verbindung von Staaten, i. d. R. zu einem einheitlichen Völkerrechtssubjekt mit einer einheitlichen Verfassung. Anders als der Bundesstaat eine verhältnismäßig lose Form des Zusammenschlusses, mit viel Selbständigkeit der Gliedstaaten (z. B. eigene Militärhoheit und Recht zur Errrichtung eigener diplomatischer Vertretungen) und nur schwachen Ansätzen zur Bildung einer Zentralgewalt. - Beispiele: Deutscher Bund (1815-1867), Britisches Commonwealth.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
St Galler Management-Konzept
Staatenloser

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : International Monetary Fund (IMF) | Restdeckungsbeitrag | Probekauf | Blindtest | Synergie
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum