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Staatenbund
völkerrechtliche Verbindung von Staaten, i. d. R. zu einem einheitlichen Völkerrechtssubjekt mit einer einheitlichen Verfassung. Anders als der Bundesstaat eine verhältnismäßig lose Form des Zusammenschlusses, mit viel Selbständigkeit der Gliedstaaten (z. B. eigene Militärhoheit und Recht zur Errrichtung eigener diplomatischer Vertretungen) und nur schwachen Ansätzen zur Bildung einer Zentralgewalt. - Beispiele: Deutscher Bund (1815-1867), Britisches Commonwealth.
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