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Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute

Eigenkapitalgrundsätze, Liquiditätsgrundsätze, erlassen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (§§ 10, 10 a, 11 KWG). Die Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute enthalten Vorschriften über die Höhe der Risikoaktiva und -positionen in Relation zum haftenden Eigenkapital und dem Verhältnis von Anlagen und Finanzierungsmitteln, differenziert nach den jeweiligen Fristigkeiten. Sie dienen einerseits der Absicherung gegenüber Insolvenzen von Kreditinstituten, zum anderen erleichtern sie den Kreditinstituten selbst die Beurteilung ihrer einzelwirtschaftlichen Liquidität.

 

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