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Deutsche Ausgleichsbank (DtA)

Anstalt des öffentlichen Rechts; Sitz in Bonn. Durch Ausgleichsbankgesetz i. d. F. vom 23. 9. 1986 (BGBl I 1544) m. spät. Änd. an die Stelle der Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) getreten. - Anteilseigner: Bund, ERP-Sondervermögen und Sondervermögen Ausgleichsfonds. - Aufgaben: Finanzierung von Maßnahmen des Bundes im wirtschaftsfördernden Bereich (v. a. für den gewerblichen Mittelstand und die freien Berufe), im sozialen Bereich, im Bereich des Umweltschutzes, zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Ausländer und ausländischer Flüchtlinge; Tätigkeit im Rahmen des Lastenausgleichs. - Die Weiterleitung der Mittel erfolgt grundsätzlich über die Geschäftsbanken. Die DtA kann neben der Kreditgewährung Garantien und Bürgschaften übernehmen. - Mittelbeschaffung: Aufnahme von Darlehen und Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen (DtA-Anleihen). - Organe: Verwaltungsrat (höchstens 23 Mitglieder, Vorsitzender und zwei Stellvertreter werden aus seiner Mitte gewählt), Vorstand und Anstaltsversammlung der Anteilseigner. - Aufsicht: Die DtA steht unter unmittelbarer Aufsicht der Bundesregierung, wahrgenommen vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen.

 

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