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Umlageverfahren

Verfahren zur Aufbringung von Mitteln durch einen jeweils materiell interessierten Personenkreis.
I. Gesetzliche Sozialversicherung: (Krankenversicherung/Unfallversicherung): Das Umlageverfahren wird angewandt nach dem Grundsatz, die Einnahmen so zu bemessen, daß sie die innerhalb des betreffenden Zeitraums anfallenden Ausgaben decken. - Von einigen Trägern der Unfallversicherung durch Einbeziehung der kapitalisierten Renten in qualifizierte Umlageverfahren verwandelt. - Vgl. auch Beiträge II, Generationenvertrag.
II. Versicherungswesen: 1. Individualversicherung: Seltenes Verfahren zur Erhebung der Prämien, nach dem Aufwendungen des Versicherers auf die Versicherungsnehmer umgelegt werden. - Nachteil: schwankende Prämien, bei schlechtem Geschäftsverlauf erhebliche Nachprämien (Nachschußpflicht). - Gegensatz: Prämienverfahren. - 2. Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung: Vgl. betriebliche Ruhegeldverpflichtung II 1.
III. Kostenrechnung: Vgl. innerbetriebliche Leistungsverrechnung II 3.
IV. Genossenschaftsrecht: Form der Verteilung von Nachschußbeträgen, die die einzelnen Geschäftsanteile überschreiten, auf die Mitglieder (Haftsumme).

 

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