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Haftsumme

Betrag, mit dem die Genossen der Genossenschaft haften können. Die Haftsumme muß durch das Statut (Satzung) bestimmt sein; sie darf für den einzelnen Genossen nicht niedriger sein als sein Geschäftsanteil. Eine Haftsumme entfällt bei Genossenschaften ohne Haftpflicht; bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht haften die Genossen mit ihrem ganzen Vermögen. - Vgl. auch Haftsummenzuschlag.

 

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