Lebensmittelgroßhandlungen in der Rechtsform der EG. - Bedeutung: Größte Gruppe genossenschaftlicher Zusammenschlüsse selbständiger Lebensmitteleinzelhändler in der Bundesrep. D.; größter förderungswirtschaftlich strukturierter (genossenschaftlicher) Zusammenschluß von Einzelhandelskaufleuten in Europa. - Aufgabe: Stärkung der Marktposition der Mitglieder durch gemeinsame Beschaffung der benötigten Waren und durch gemeinsame Aktionen der Werbung und Verkaufsförderung. - Aufbau: Die örtlichen EDEKA-Genossenschaften G. gründeten 1907 die EDEKA-ZENTRALE eGmbH - die heutige EDEKA ZENTRALE AG, Hamburg - als Zentralgenossenschaft zur Erweiterung der Möglichkeiten des genossenschaftlichen Warenbezugs. 1914 wurde die EDEKABANK eGmbH, heutige EDEKABANK AG, gegründet. Der 1907 gegründete Prüfungsverband EDEKA VERBAND e. V. nimmt heute neben seiner Prüfungstätigkeit Beratungs- und Servicefunktionen wahr und vertritt gruppenpolitische Interessen.