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Zentralgenossenschaft

regionaler oder überregionaler Zusammenschluß von Einzelgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Durchführung von Warengeschäften (Einkaufszentrale oder Absatzzentrale, Hauptgenossenschaft) oder zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Genossenschaften und Kreditgewährung an diese (Zentralbanken II) mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgenossenschaften zu fördern. - Bildung von Zentralgenossenschaft seit dem Genossenschaftsgesetz (GenG) von 1889 zulässig. Rechtsform neben der eingetragenen Genossenschaft aus Zweckmäßigkeitsgründen mitunter auch AG oder GmbH. - Vgl. auch Genossenschaftswesen.

 

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