Zwangswirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung, die nach Eucken dadurch gekennzeichnet ist, daß der Wirtschaftsprozeß von einer Zentralinstanz umfassend geplant und koordiniert wird ("monistisches Planen"). Idealtypus einer Wirtschaftsordnung. - Gegensatz: Verkehrswirtschaft. - 2. Nach Größe zu unterscheidende Arten: a) einfache z. W., auch Eigenwirtschaft genannt, z. B. Kloster- und Familienwirtschaft; b) Zentralverwaltungswirtschaft, einen Staat umfassend.