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Zentralverwaltungswirtschaft

Zentralplanwirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung, in der die innerhalb einer Gesellschaft ablaufenden Wirtschaftsprozesse von einer staatlichen Zentralinstanz geplant und koordiniert werden. Im Idealfall ist nur ein Planträger vorhanden. - Gegensatz: Marktwirtschaft, Verkehrswirtschaft. - 2. Formen: a) Nach den Konsumentenfreiheiten (Eucken): (1) total zentralgeleitete Wirtschaft: Die Konsumenten erhalten ein von der Zentralinstanz individuell eindeutig determiniertes Konsumgutbündel; (2) zentralgeleitete Wirtschaft mit freiem Konsumguttausch: Die Konsumenten können untereinander die ihnen jeweils zugeteilten Güter nach eigenen Präferenzen austauschen; (3) zentralgeleitete Wirtschaft mit freier Konsumgutwahl: Die Konsumenten erhalten Berechtigungsscheine bzw. Geldzeichen, mit denen sie nach eigenen Präferenzen staatlich bereitgestellte Konsumgüter auswählen können. - b) Nach Eigentumsform: (1) Zentralverwaltungswirtschaft mit Privateigentum (Kriegswirtschaft); (2) Zentralverwaltungswirtschaft mit Gesellschaftseigentum (Rätedemokratie); (3) Zentralverwaltungswirtschaften mit Staatseigentum (staatssozialistische Zentralplanwirtschaften). - Vgl. auch Wirtschaftsgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1990.

 

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