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Personalbeschaffung
1. Begriff: Teilfunktion des Personalmanagements mit der Aufgabe, die von einem Unternehmen benötigten Arbeitskräfte in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu beschaffen. Maßnahmen der Personalbeschaffung werden ausgelöst, wenn eine personelle Unterdeckung festgestellt wird (Personalbedarf). - 2. Maßnahmen: Im Falle eines Fehlbedarfs zunächst Entscheidung über die Art der Abdeckung. Alternativen: (1) Anpassung der personellen Kapazität ohne Veränderung des Personalbestandes, z. B. durch Personalleasing (Leiharbeitsverhältnis); (2) Anpassung durch Veränderung des Personalbestandes, insbes. durch Neueinstellung (Personalauswahl); (3) Besetzung einer vakanten Stelle durch einen bereits vorhandenen Mitarbeiter im Wege der Versetzung, Beförderung etc. (interne P.). Der Entscheidungsspielraum der Personalbeschaffung wird von zahlreichen innerbetrieblichen, außerbetrieblichen und rechtlichen Einflußfaktoren und Rahmendaten strukturiert und begrenzt. - 3. Beschaffungsinstrumente und deren Kombination (Mix), ausgewählt nach Optimierungsüberlegungen: Die Instrumente der Personalbeschaffung sind dann optimal kombiniert, wenn ein bestimmter Beschaffungsbedarf mit minimalen Kosten gedeckt wird. Die Wirksamkeit der einzelnen Instrumente ist im Hinblick auf die verschiedenen Beschaffungsquellen bzw. Segmente der Arbeitsmärkte zu beurteilen. - 4. Instrumente der P.: (1) Anreizinstrumente (materielle, immaterielle Anreize; Arbeitssituationen als Anreizfaktor); (2) Beschaffungsmethode (direkt durch persönliche Kontaktaufnahme, z. B. head hunting; indirekt durch Einschaltung von Beschaffungsmittlern, z. B. Bundesanstalt für Arbeit (BA), Personalberatung etc.); (3) Kommunikationspolitik (Maßnahmen der Personalwerbung und des Public Relations (PR)). Mit dem Einsatz der Instrumente der Personalbeschaffung soll ein genügend großer Kreis an geeigneten Bewerbern erschlossen werden. - 5. Im Zuge eines Auswahlprozesses ist der für das Unternehmen am besten geeignete Bewerber herauszufinden und ein Arbeitsvertrag abzuschließen (Personalauswahl).
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