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niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
1. Überblick: Die ambulante medizinische Versorgung des Gesundheitswesens in Deutschland beruht auf freiberuflich tätigen, sogenannten n. Ä. u. Z. Das System, das zur sozialen Sicherung gehört, ist im einzelnen nur schwer verständlich, da es sich im Laufe einer etwa hundertjährigen Geschichte langsam entwickelt hat. Wie internationale Vergleiche zeigen, ist auf evolutorische Weise jedoch ein leistungsfähiges und qualitativ hochwertiges Versorgungssystem entstanden. - 2. Aufgaben: Da die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen eine wichtige Aufgabe ist, hat sich ein System der Selbstverwaltung ärztlicher Berufsausübung entwickelt, das staatliche Organe unterstützt, um Qualität sicherzustellen. Die Selbstverwaltung der (niedergelassenen) Ärzte und Zahnärzte hat auch die Aufgabe, in einem gesetzlichen Rahmen eine wirtschaftliche Leistungserbringung sicherzustellen. - 3. Problem: Da Patienten nur eine sehr eingeschränkte Konsumentensouveränität aufweisen und permanent die Gefahr besteht, daß Ärzte und Zahnärzte, die die Anbieter von Leistungen sind, durch Wiederbestellung von Patienten die Nachfrage nach ihren Leistungen selbst induzieren (Strategie der Mengenausweitung; vgl. auch Kostenexplosion). Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wird versucht, niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten eine Obergrenze für die Entwicklung ihres Budgets vorzugeben, das sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen können (Budgetierung).
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