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Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen ist in sich differenziert gegliedert. Man kann unterscheiden in die ambulante und stationäre Leistungserbringung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser, Arzneimittelversorgung, sonstige Leistungserbringer und die Finanzierung dieser Leistungen, im wesentlichen durch die Krankenversicherungen, die wiederum in die gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung unterschieden werden können. Daneben gibt es seit 1995 die Pflegeversicherung. - Vgl. auch Gesundheitsstrukturgesetz.

 

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