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Gesundheitsstrukturgesetz
GSG. 1. Allgemein: Das GSG wurde 1992 als "Reform der Reform", die 1988 mit dem Gesundheitsreformgesetz durchgeführt wurde, erlassen und stellt den ersten Schritt des Gesetzgebers zur systematischen Bekämpfung der historisch gewachsenen und durch Marktversagen verursachten Ineffizienzen im Gesundheitswesen dar (Bekämpfung der sogenannten Kostenexplosion). Durch das GSG wird Wettbewerb zum Teil gezielt außer Kraft gesetzt; zum Teil wird er gestärkt. - 2. Zentrale Elemente: a) Die Ausschaltung des Wettbewerbs wird benutzt, um erstens die Kostenentwicklung der Arzneimittelversorgung durch Festbeträge zu dämpfen und zweitens die Kostenentwicklung in Krankenhäusern durch "Budgetierung" und Fallpauschalen sowie bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten durch "Budgetierung" in den Griff zu bekommen. - b) Mit dem Instrument der Wettbewerbsintensivierung wird versucht, Effektivität und Effizienz der Krankenversicherungen zu verbessern: Ab 1996 gibt es für alle Pflichtversicherten Kassenwahlfreiheit, die Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang und erhalten einen Risikostrukturausgleich. In dieses System des Kassenwettbewerbs sind die privaten Krankenversicherungen aber noch nicht einbezogen.
Literatur: Münnich, F. E./Wiegand, M., Reform des deutschen Gesundheitswesens, in: Wirtschaftspolitische Blätter, Heft 6, 1993, S. 629-637.
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