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Bundesgerichtshof (BGH)

letztinstanzlicher oberster Gerichtshof für Zivil- und Strafsachen; Sitz in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet durch die mit jeweils fünf Mitgliedern (Vorsitzenden Richtern und Richtern) besetzten Zivil- und Strafsenate. Die Richter werden durch den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß berufen (Art. 95 II GG; Richterwahlgesetz) und vom Bundespräsidenten ernannt. - 1. Sachliche Zuständigkeit: (1) in Zivilsachen über das Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte, und (selten) der Sprungrevision gegen Urteile der Landgerichte; dabei müssen die Parteien durch bei dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassene Rechtsanwälte vertreten sein; (2) in Strafsachen u. a. als Rechtsmittelgericht über Revision gegen erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts und des Landgerichts (Große Strafkammer und Schwurgericht); die Staatsanwaltschaft wird durch den Generalbundesanwalt und Bundesanwälte vertreten; (3) in Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes über die Rechtsmittel der Beschwerde und der Berufung gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts; (4) in der Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im dritten Rechtszug nach dem Steuerberatungsgesetz sowie im berufsgerichtlichen Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer im dritten Rechtszug nach der Wirtschaftsprüferordnung. - 2. Veröffentlichung von BGH-Entscheidungen: Bedeutsame Entscheidungen des BGH in Zivil- und Strafsachen werden in amtlicher Sammlung (BGHZ und BGHSt) veröffentlicht und sind von großem Einfluß auf Auslegung und Fortentwicklung des Rechts.

 

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