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Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU)

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA); Sitz in Wilhelmshaven. - Aufgaben: Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung in den Unternehmen des Bundes, in Unternehmen in selbständiger Rechtsform, an denen der Bund allein oder zusammen mit Land oder Gemeinden beteiligt und für die der Bund als Träger der Unfallversicherung bestimmt worden ist, beim Technischen Hilfswerk, Bereitschaften und verwandten Tätigkeitsgebieten des Deutschen Roten Kreuzes; Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung der Leistungsempfänger, der Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit und der für diese Bundesanstalt ehrenamtlich Tätigen; Unfallverhütung und Erste Hilfe einschl. der Schulung von Sicherheitsbeauftragten und sonstigen in der Unfallverhütung tätigen Personen sowie Schulung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Mitwirkung bei der Festsetzung der Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherung und der Betriebsärzte; Feststellung und Gewährung von Leistungen gem. Fremdrentengesetz i. d. F. vom 25. 2. 1960 (BGBl I 93) m. spät. Änd. für Versicherungsfälle, für deren Entschädigung keine gewerbliche Berufsgenossenschaft oder See-Berufsgenossenschaften zuständig ist, gem. Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz vom 25. 2. 1960 soweit bis zum 8. 5. 1945 die alte Unfallversicherung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei zuständig war sowie gem. Entwicklungshelfer-Gesetz vom 18. 6. 1969 für Entwicklungshelfer; unfallversicherungsrechtliche Betreuung der zivilen Bediensteten bei den Stationierungsstreitkräften und bei den im Bundesgebiet gelegenen NATO-Hauptquartieren sowie der bei den deutschen Auslandsvertretungen und bei den Bundeswehrdienststellen und bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im Ausland beschäftigten Ortskräfte.

 

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