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Baufinanzierung
Finanzierung der Baukosten von Gebäuden (einschl. der Kosten von Grund und Boden, Außenanlagen und Baunebenkosten) sowie die Vor- und Zwischenfinanzierung der endgültigen Baufinanzierungsmittel. Baufinanzierung ist i. d. R. gemischte Finanzierung durch eigene und fremde Mittel.
I. Eigenfinanzierung: Eigenes Geld- oder Sachkapital (i. d. R. eigenes Grundstück) oder Eigenleistung (persönlich oder gemeinschaftlich erbrachte Bauleistungen) bzw. angespartes Guthaben auf einen Bausparvertrag.
II. Fremdfinanzierung: 1. Hypothekendarlehen (Hypothekarkredit) gewähren Realkreditinstitute, Banken und Sparkassen, Versicherungsunternehmungen, Bausparkassen an Bausparer und Private sowie für den sozialen und öffentlich geförderten Wohnungsbau die Sozialversicherungsträger für ihre Mitglieder. Außer den Bausparkassen, die grundsätzlich zweite Hypotheken mittelfristig (ca. zehn Jahre) zu günstigen Zinsbedingungen einräumen, geben die genannten Institute Hypotheken für den erststelligen Beleihungsraum, d. h. bis zu 40% der Gesamtkosten, und z. T. zweite Hypotheken bis zu 60% der Gesamtkosten (Regelfall). Bei der Möglichkeit, die dingliche Sicherung durch öffentliche Bürgschaften zu ergänzen, kann die Beleihungsgrenze noch weiter hinausgeschoben werden. Laufzeiten für Hypotheken zwischen zehn und zwanzig Jahren (Annuitätentilgung) bei meist 1% Tilgung und Zinsen je nach Kapitalmarktlage. Zinsanpassung nach fünf Jahren möglich. Realkreditinstitute geben Hypotheken zu festem Zinssatz, Sparkassen und Versicherungen i. d. R. zu gleitenden Zinsbedingungen. - 2. Bundesbaudarlehen für Sonderprogramme, z. Baufinanzierung Bundesumsiedlungs-, Versuchs- und Vergleichsbautenprogramm. - 3. Landesbaudarlehen für Länder und Bundesprogramme, z. Baufinanzierung Industrieschwerpunktprogramme. - 4. Kommunaldarlehen für Landes- und Kommunalprogramme z. Baufinanzierung Stadtsanierung. Anstelle von Darlehen auch öffentliche Bürgschaften mit Zinszuschüssen und Annuitätsbeihilfen (Zinssubvention statt Kapitalsubvention). - 5. Restfinanzierungsmittel sind insbes. Arbeitgeberdarlehen, Mieterdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mietvorauszahlungen oder Verwandtendarlehen.
III. Bauzwischenfinanzierung: Zwischenfinanzierungsbedarf tritt auf, wenn (1) Eigenkapital ungenügend oder nicht bei Baubeginn vorhanden ist; (2) Belastungsreife des Baugrundstückes fehlt; (3) Auszahlungsbedingungen für das Fremdkapital ungünstig sind. Bauzwischenfinanzierung wird übernommen durch besondere Kreditinstitute (Deutsche Bau- und Bodenbank) gegen Abtretung der Auszahlungsansprüche aus dem Darlehensvertrag, ferner durch eigene Baufinanzierungsinstitute, meist im Rahmen einer Baubetreuung (z. Baufinanzierung Heimstätten-Gesellschaften oder ähnliche Bauträgerunternehmen) oder durch Banken und Sparkassen, u. U. durch den Hypothekengeber selbst zu besonderen Bedingungen.
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