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Anreiz-Beitrags-Theorie
Begriff der Organisationstheorie. - 1. Grundlagen: Die A.-B.-T. wird als Theorie des organisatorischen Gleichgewichts interpretiert. Es geht im Kern um die Formulierung der Bedingungen für die Existenzerhaltung einer Unternehmung (allgemeiner: einer Organisation). Die Existenz ist gesichert, wenn es gelingt, eine ausgeglichene Beziehung zwischen Anreizen (inducements) und Beiträgen (contributions) herzustellen. - 2. Annahmen: a) Organisationen werden als Koalitionen verstanden. Wesentliche Koalitionsteilnehmer (Partizipanten) sind die Mitarbeiter, Kapitalgeber, Lieferanten, Kunden. b) Organisationen haben keine originären Ziele; die Organisationsziele lassen sich auf Ziele von Partizipanten zurückführen. Diese benutzen gleichsam eine Organisation, um ihre individuellen Ziele zu realisieren (sog. Instrumentalthese). c) Die Partizipanten erbringen jeweils spezifische Beiträge für ihre Organisation (z. B. Arbeitsleistung der Mitarbeiter, Kapitalüberlassung der Investoren). Die Organisation erhält diese Beiträge allerdings nur, wenn sie dafür angemessene Anreize bieten kann (z. B. Arbeitslohn, Zinsen). d) Es besteht eine generelle Bereitschaft, auftretende Konflikte zu lösen, Konfliktpotential zu reduzieren (Harmoniefiktion). - 3. Kernsätze: Die A.-B.-T. wird i. a. durch folgende fünf zentrale Kernsätze beschrieben: a) Eine Organisation ist durch ein System sich wechselseitig beeinflussender sozialer Beziehungen gekennzeichnet. b) Die Partizipanten (einzelne Personen, Gruppen) erhalten von der Organisation Anreize dafür, daß sie brauchbare Beiträge erbingen. c) Ein Partizipant bleibt so lange Mitglied der Organisation, wie die gewährten Anreize genau so groß oder größer sind als die abverlangten Beiträge. Maßstab für die Bewertung sind die subjektiven Wertvorstellungen und die sonstigen aktuellen Handlungsalternativen. d) Die erbrachten Beiträge sind die Quelle, aus der die Anreize entnommen werden. e) Die Existenz einer Organisation ist so lange gesichert, wie Beiträge vorhanden sind, um zufriedenstellende Anreize gewähren zu können und somit die Partizipanten zu weiteren Beitragsleistungen zu veranlassen.
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