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Moratorium

I. Allgemein: 1. In Zeiten wirtschaftlicher Schwäche eines Unternehmens (oder Staates) durch die Kreditgeber (Kreditinstitute, Lieferanten) gewährter Zahlungsaufschub, d. h., fällige Zinsen und Tilgungen werden gestundet. Moratorium münden oft in Sanierungskredite, wobei die öffentliche Hand gelegentlich für Zusatzkredite Ausfallbürgschaften (Landesbürgschaften) von 60 - 80% gewährt, um Arbeitsplätze zu erhalten. - 2. Auf (einseitigem) Gesetz oder (zweiseitigem) Vertrag gegründeter befristeter Zahlungsaufschub fälliger Zinsen und Kapitalrückzahlungen privater und staatlicher in- und ausländischer Verpflichtungen.
II. Moratorium im Bankwesen: Bei Schwierigkeiten von Kreditinstituten, die zu konkreten Gefahren für die Gläubiger führen können, kann das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) vorübergehend das Institut für den Verkehr mit der Kundschaft schließen und ein Zahlungs- sowie Veräußerungsverbot erlassen. Für die Dauer des Moratorium sind Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen in das Vermögen des betreffenden Instituts nicht zulässig.

 

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