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Mineralgewinnungsrecht

1. Begriff: Das verliehene oder aufgrund staatlicher Erlaubnis zur Ausübung überlassene Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. - 2. Steuerrechtliche Behandlung: Das Mineralgewinnungsrecht war bis zum 31. 12. 1992 als selbständiges Wirtschaftsgut mit dem gemeinen Wert zu bewerten (§ 100 BewG). Für Mineralgewinnungsrecht wurde ein Einheitswert festgestellt, der i. d. R. als Untereinheit dem Betriebsvermögen zuzuordnen war (Ausnahme z. B. verpachtetes Mineralgewinnungsrecht ohne gewerblichen Betrieb im sonstigen Vermögen).

 

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