|
|
Bodenschätze
nach dem Bundesberggesetz alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers, auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grundstück nicht.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|