auf A. Wagner zurückgehende Liquiditätstheorie, die auf der Erkenntnis aufbaut, daß sich ökonomisch betrachtet aus de jure kurzfristigen Einlagen bei Banken ein langfristiger "Bodensatz" bildet, der ertragbringend (nicht fristenkongruent, wie es die goldene Bankregel fordert) angelegt werden kann.