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konsolidierte Deckungsbeitragsrechnung

I. konsolidierte Deckungsbeitragsrechnung D. in Konzernen: Die Umsätze zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften (Innenumsätze, konzerninterne Lieferungen und Leistungen) werden i. d. R. zu Markt- oder marktnahen Preisen oder kostenorientierten Preisen (Gemeinkosten- und Gewinnzuschläge, Opportunitätskosten und/oder Soll-Deckungsbeiträge enthaltend) verrechnet. Sie enthalten zum Zeitpunkt des internen Umsatzes (aus Konzernsicht) nicht realisierte Erlöse und Gewinne (genauer: "Zwischen-Deckungsbeiträge"), die bei der empfangenden Gesellschaft als Kosten in Erscheinung treten. Dies führt zu falschen Vorstellungen über die Erfolgsquellen und zu Fehlentscheidungen bei den Subgesellschaften. Koordination und Ausrichtung auf das Gesamtinteresse erfordern eine konsolidierte, entscheidungsorientierte Erlös-, Kosten- und Deckungsbeitragsrechnung. - Der entscheidungsrelevante Konzerndeckungsbeitrag (konsolidierter Deckungsbeitrag) ist der Überschuß des relevanten Konzernaußenumsatzes über die relevanten Konzernkosten. Dazu müssen die echten Einzelkosten der Zwischenprodukte (wie bei einem unabhängigen Unternehmen) nach dem Identitätsprinzip ermittelt und den im Außenmarkt erzielten Einzelerlösen gegenübergestellt werden (analog zur mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung kann nach Produktgruppen etc. differenziert werden). Auch die Periodenbeiträge der einzelnen Konzerngesellschaften können konsolidiert werden. - Hält man für andere Zwecke an den üblichen Verrechnungspreisen fest, sollten die darin enthaltenen Teile echter Gemeinkosten sowie der überschießende Rest abgespalten und parallel (analog zur Primärkostenrechnung) über alle Stufen hinweg weiterverrechnet werden. Entsprechendes gilt, wenn die Lenkpreise von den Einzelkosten abweichen. Die (echten) Gemeinkosten werden teils im Rahmen übergeordneter Bezugsobjekte (z. B. Kuppelproduktbündel, Produktgruppen) durchgerechnet, teils bleiben sie dort, wo sie entstanden bzw. disponiert worden sind. - Soweit konzerninterne Leistungen bei der empfangenden Konzerngesellschaft nicht direkt in die für den Markt bestimmten Produkte oder deren Komponenten, sondern in die Bereitschaftskosten eingehen, tritt analog zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung mit Einzelkosten ein Kategorienwechsel ein, so daß sie nicht in den konsolidierten Einzelkosten und Deckungsbeiträgen der Marktleistungen bzw. Außenumsätze erscheinen.
II. konsolidierte Deckungsbeitragsrechnung D. in divisionalisierten Unternehmungen: Es muß eine analoge Aufspaltung der unternehmensinternen Verrechnungspreise vorgenommen werden, soweit diese nicht auf die (echten) Einzelkosten beschränkt, sondern an Marktpreisen orientiert sind oder für Lenkungszwecke zusätzlich Soll-Deckungsbeiträge, Deckungssätze, Opportunitätskosten, Standardgrenzerfolgssätze etc. oder anteilige Gemeinkosten enthalten. - Vgl. auch Deckungsbeitrag, Deckungsbeitragsrechnung.

 

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