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Kartell

1. Begriff: Vereinbarung von Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck, die geeignet ist, die Erzeugung oder den Verkehr von Waren oder gewerblichen Leistungen durch Beschränkung des Wettbewerbs zu beeinflussen. Kartell unterliegen dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). - 2. Arten: (1) Frühstückskartell, (2) Gentlemen's Agreement, (3) abgestimmte Verhaltensweisen, (4) Preiskartell, (5) Quotenkartell, (6) Syndikat, (7) Normen- und Typenkartell, (8) Angebots- und Kalkulationsschematakartell, (9) Exportkartell, (10) Konditionenkartell, (11) Rabattkartell, (12) Spezialisierungskartell, (13) Einkaufskartell. - 3. Steuerliche Behandlung: Kartell unterliegen je nach Rechtsform der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer, und zwar nach den allgemeinen Regeln.

 

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