Vereinbarung auf Treu und Glauben. 1. Allgemein: Eine auf die guten Sitten vertrauende, deshalb schriftlich nicht näher fixierte Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern. Die Erklärungen werden ohne Rechtsfolgewillen abgegeben, weil der erstrebte Erfolg im Vertrauen auf das Wort des Partners oder mit Hilfe einer Bindung an den Anstand erreicht werden soll. - 2. Kartellrecht: Kartellrechtliche Vereinbarung in Form von Absprachen, deren Beachtung außerrechtlichen Normen überlassen wird (Kartell). Nach § 1 GWBunzulässig (Kartellrecht VII 1).