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Genußaktie

mit Stimmrecht ausgestatteter Genußschein, rechtlich wegen des Stimmrechts als Vorzugsaktie anzusehen. Als Hilfsmittel der Finanzierung nur bedingt tauglich, da (etwa im Vergleich zur Aktie ohne Nennwert) spekulationsbegünstigend.

 

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Genußmittelwerbung

 

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