Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

geringwertige Wirtschaftsgüter

(des Anlagevermögens), abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbständiger Nutzung fähig sind, der Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Warenpreis ohne Vorsteuer, Nettowert) oder der Einlagewert (Sacheinlage) für das einzelne Wirtschaftsgut 800 DM nicht übersteigen, vgl. auch Bewertungseinheit. Anschaffungs-, Herstellungskosten bzw. Einlagewert g. W. können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Aufwendungen (§ 254 HGB) oder als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 6 II EStG); vgl. dazu auch Bewertungsfreiheit. - Für g. W. besteht Aufzeichnungspflicht; sie entfällt, wenn Anschaffungs- oder Herstellungskosten des einzelnen g. W. nicht höher als 100 DM (R 31 III EStR) sind. - Zulässige Formen: Besonderes, laufendes Verzeichnis; Buchung auf besonderem Konto; besonderes Bestandsverzeichnis bei der Inventur.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Geringverdiener
Gerloff

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : freibleibende Offerte | Beschaffungsorganisation | einfache Mehrheitsregel | Kleingarten | CDAX
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum