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GAAP

Generally Accepted Accounting Principles. 1. Kennzeichnung: GAAP sind die US- amerikanischen Bilanzierungsvorschriften; sie werden für börsennotierte Gesellschaften durch weitere Anforderungen (vor allem zusätzliche Offenlegungspflichten) der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) ergänzt. Die GAAP bestehen aus einer Vielzahl nicht kodifizierter Einzelfallregelungen (Case Law). Sie werden vom FASB (Financial Accounting Standards Board) erlassen. Maßgebenden Einfluß auf die inhaltliche Entwicklung der GAAP haben die amerikanischen Berufsorganisationen der wirtschaftsprüfenden Berufe. - 2. Rechnungslegung nach den GAAP: Bestandteile der Rechnungslegung nach den GAAP sind: Bilanz (balance sheet), Gewinn- und Verlustrechnung (statement of income), Kapitalflußrechnung (statement of cash flows), Eigenkapitalverwendungsrechnung (statement of changes in stockholders equity), Angabepflichten zur Bilanzierungspolitik (notes to financial statements). Inhaltlich ähneln die GAAP den IAS. Die für die IAS anzuführenden Unterschiede zur handelsrechtlichen Rechnungslegung gelten daher grundsätzlich auch für die GAAP (vgl. im einzelnen IAS). Als beachtenswerte Unterschiede zwischen IAS und GAAP sind zu nennen: bei den GAAP eine sehr hohe Anzahl von Einzelfallregelungen mit z .T. kurzfristigen grundsätzlichen Änderungen, bei den GAAP bestehen weniger Bilanzierungswahlrechte. Die Erstellung eines Jahresabschlusses, der sowohl den Anforderungen des deutschen HGB als auch den GAAP genügt, dürfte in der Regel nicht möglich sein. Der deutsche Gesetzgeber erwägt gegenwärtig, alternativ zum Konzernabschluß nach HGB einen Abschluß nach GAAP oder IAS zuzulassen.

 

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