gesetzliche Bestimmungen über die Pflicht zur Aufstellung, die äußere Form einer Bilanz, den Bilanzinhalt, die Bewertung einzelner Posten und die Bilanzgliederung; z. Bilanzierungsvorschriften die Bilanzierungsvorschriften für den Jahresabschluß im 3. Buch des HGB, die Bilanzierungsvorschriften für Liquidationsbilanzen in § 270 AktG.