Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Betriebsnotwendigkeit

I. Begriff: 1. I. w. S. (entsprechend den allgemeinen Kostenrechnungsgrundsätzen und den darauf beruhenden Vorschriften für die Preisermittlung): Nachweis für die nach den allgemeinen Verhältnissen in vergleichbaren Betrieben vorhandenen bzw. erforderlichen Vermögens- und Kapitalwerte (betriebsnotwendiges Kapital, betriebsnotwendiges Vermögen). - 2. I. e. S. (entsprechend den Grundsätzen für das Rechnungswesen): betriebsnotwendiges Kapital.
II. Ermittlung: 1. Das betriebsnotwendige Vermögen besteht aus der Summe von Vermögensanteilen des Anlage- und des Umlaufvermögens, die der Leistungserstellung dienen. Diejenigen Vermögensteile, die nicht ausschl. dem Betriebszweck dienen, werden eliminiert, z. Betriebsnotwendigkeit landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (bei nicht landwirtschaftlichem Betriebszweck), Wohngebäude oder langfristig stillgelegte Anlagen, Wertpapiere des Umlaufvermögens, langfristige Bankguthaben, überhöhte Liquiditätsreserven. Die Teile des Anlagevermögens werden bewertet mit den kalkulatorischen Restwerten (Abschreibung); das Umlaufvermögen mit dem kalkulatorischen Mittelwert (Buchwert). - 2. Das betriebsnotwendige Kapital wird ermittelt, indem vom betriebsnotwendigen Vermögen das Abzugskapital abgesetzt wird: a) zinsfrei zur Verfügung gestellte Kapitalerträge (Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Leistungen sowie aus Anzahlungen), b) betriebsfremd eingesetztes Kapital (entsprechend den kapitalisierten Zinseinnahmen).
III. Kostenrechnung: Betriebsnotwendigkeit i. e. S. sind maßgeblich für die Berechnung kalkulatorischer Zinsen. Sie werden in der traditionellen Kostenrechnung unabhängig vom Anteil des zinspflichtigen Fremdkapitals am Unternehmungskapital, also von den effektiv gezahlten Zinsen, angesetzt, setzen sich damit aus Anderskosten und Zusatzkosten zusammen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
betriebsnotwendiges Vermögen
Betriebsnummer

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : FTZ-Zulassung | Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (BSchVG) | COCOM | Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl | BAFA
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum