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betriebsfremder Aufwand

Aufwand für außerbetriebliche Zwecke, der mit der Erstellung der Betriebsleistungen nicht unmittelbar im Zusammenhang steht. betriebsfremder Aufwand A. werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), wenn sie die gewöhnliche Geschäftstätigkeit betreffen, als sonstiger betrieblicher Aufwand, sonst als außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Kostenrechnung werden die b. A. durch Abgrenzung (vgl. Kontengruppe 90, 91 des Industriekontenrahmens) ausgegliedert. - Beispiele: Spende für den Bau eines Altersheims (= außerordentliche Aufwendungen); Kantinenzuschüsse (= sonstige betriebliche Aufwendungen).

 

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