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Berliner Börse

Entwicklung: 1685 durch ein Edikt von Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg gegründet. Seit 1772 auch Handel in Aktien. Nach der Reichsgründung rückte die Berliner Börse Berliner Börse immer stärker in den Vordergrund und entwickelte sich zu der weitaus bedeutendsten und zentralen Wertpapierbörse Deutschlands. Am 18. 4. 1945 geschlossen (letzter Börsentag). Am 19. 7. 1950 wurde der Wertpapierhandel im geregelten Freiverkehr aufgenommen; gehandelt wurden vorwiegend Zuteilungsrechte. Am 11. 3. 1952 wurde der amtliche Börsenverkehr wieder eröffnet, worin auch die aus der Wertpapierbereinigung hervorgegangenen NGS (= Neugirosammeldepot)-Anteile einbezogen wurden. - Träger der Berliner Börse Berliner Börse ist die Industrie- und Handelskammer zu Berlin. - Organisation: Die Börsenleitung steht dem Börsenvorstand zu. Dieser besteht aus wenigstens 17, höchstens 20 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder müssen aus dem Kreis der zugelassenen Kreditinstitute kommen, von denen drei von der Industrie- und Handelskammer entsandt werden. Weiterhin stellen die Kursmakler und die freien Makler je zwei Mitglieder, die Börsenteilnehmer, die an der Börse unselbständig Geschäfte abschließen (Angestellte), ein Mitglied. Der Börsenvorstand übt die Ordnungs- und Disziplinargewalt an der Börse aus; zu seinen Aufgaben gehört ferner die Zulassung zum Börsenbesuch und die Feststellung der Börsenkurse (unter Mitwirkung der Maklerkammer). Überwachung der Befolgung der gesetzlichen Vorschriften, die äußere Regelung des Geschäftsverkehrs an der Börse, die Feststellung der Börsengeschäftsbedingungen, die Entscheidung von Streitigkeiten aus Börsengeschäften. - Vom Börsenvorstand der Wertpapierbörse wird ein schiedsgerichtlicher Ausschuß von drei ordentlichen und drei stellvertretenden Mitgliedern gewählt, der endgültig über Streitigkeiten zwischen Börsenbesuchern über zum Handel an der Berliner Börse Berliner Börse zugelassene Wertpapiere, auf Antrag beider Parteien auch über andere Streitfälle, entscheidet. - Der Ehrenausschuß besteht aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern, die auf drei Jahre gewählt werden. Von den Mitgliedern der Zulassungsstelle (20 bis 32 Mitglieder) müssen mindestens die Hälfte Personen sein, die nicht berufsmäßig am Börsenhandel beteiligt sind. Diese werden auf Vorschlag des Börsenvorstandes von der Industrie- und Handelskammer gewählt. Die übrigen Mitglieder werden direkt vom Börsenvorstand gewählt. - Kursbekanntgabe: Die festgestellten Kurse werden im Amtlichen Kurszettel der Berliner Börse Berliner Börse bekanntgegeben. Für Wertpapiere, die nicht zum Handel und zur amtlichen Notierung zugelassen sind, aber mit Zustimmung des Börsenvorstands gehandelt werden, dürfen Preislisten veröffentlicht werden.

 

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