Prüfungsverfahren insbes. des Finanzamts zur Kontrolle der Richtigkeit der Buchführungergebnisse, zum Zwecke des Betriebsvergleichs und als Schätzungsunterlagen bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung (Verprobung). - Gebräuchliche Verprobungsmethoden sind u. a.: 1. Wareneinsatzberechnung (Wareneinsatz). - Beispiele:
a) Warenanfangsbestand
+ Wareneingang
– Warenendbestand
= Wareneinsatz
b) Wareneinsatz bei einfacher Buchhaltung:
Ausgaben für Wareneinkauf
+ Preisabzüge und Rabatte
– Warenschulden am Anfang
+ Warenschulden am Schluß
– Warenendbestand
+ Warenanfangsbestand
– Eigenverbrauch
– Naturalentnahmen für das Personal
– für den Betrieb verbrauchte Waren
= Wareneinsatz
c) Wareneingang
+ Warenschulden am Anfang
– Warenschulden am Schluß
= Ausgaben für Wareneinkauf
Daneben andere Berechnungsarten für den Wareneinsatz. - 2. Vermögenszuwachsrechnung zum Zwecke der Verprobung des Gewinns. Das Vermögen kann durch Vermögensvergleich, der sich über einen längeren Zeitraum als über ein Jahr, oft über mehrere Jahre erstreckt, verprobt werden. Wenn möglich, sind zwei Vermögensteuerstichtage miteinander zu vergleichen. - Beispiel:
Sollumsatz 33 600 DM
abzügl. Wareneins. 28 000 DM
Rohgewinn 5 600 DM
3. Rohgewinnaufschlagsprobe bei Handelsbetrieben (Handelsspanne): Rohgewinnaufschlag = Sollumsatz - Wareneinsatz. Der Sollumsatz entspricht dem Warenausgang, der aus der oben wiedergegebenen Debitorenprobe für die Istversteuerung des Umsatzes entwickelt werden kann. Rohgewinn mithin nach der Buchführung 20% vom Wareneinsatz (Rohgewinnaufschlag). - Rohgewinn abzüglich Kosten = Reingewinn. - 4. Abstimmung der Einnahmen und der Ausgaben unter Berücksichtigung der Geld- und Bankguthaben (Geldverkehr). - Beispiel: Vgl. Tabellen. .