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Warenausgang

die Veräußerung von Waren oder deren Entnahme. Buchungssatz bei Barverkauf: Kasse an Warenverkaufskonto und Umsatzsteuerschuld; bei Entnahme: Privatkonto an Warenverkauf (oder Konto Selbstverbrauch) und Umsatzsteuerschuld. Kundenskonti werden i. d. R. auf Skontokonto (vgl. Erlösschmälerungen) gesammelt. Der Warenausgang ist im Rahmen der Buchführungspflicht (§ 238 HGB) aufzuzeichnen; die steuerlichen Aufzeichnungsanforderungen ergeben sich aus § 144 AO. - Vgl. Warenausgangsbuch.

 

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