Mindestbetrag bzw. Mindestmenge für den einzelnen Geschäftsabschluß an der Börse. Geringere Nominalbeträge als der festgesetzte Schluß sowie höhere, aber nicht durch die Schlußeinheit teilbare Nominalbeträge dürfen meist nur im Freiverkehr gehandelt werden oder werden zum Einheitskurs (Kurs 2 a) (1)) ausgeführt. - Im variablenHandel beträgt der Schluß z. B. für Aktien und Optionsgeschäfte meist 50 Stück, für festverzinslicheWerte nominal 3000 DM.