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Transfereinkommen

Übertragungseinkommen. 1. Begriff: Summe der einem Wirtschaftssubjekt ohne gleichzeitige ökonomische Gegenleistung zufließenden Einkommen. Transfereinkommen beziehen neben den privaten Haushalten (z. B. Renten und Pensionen, Kindergeld, Sozialhilfe) auch der Staat (v. a. direkte Steuern und Sozialbeiträge) und die Unternehmen (u. a. Schadenversicherungsbeiträge und -Leistungen, Sozialbeiträge). Gezahlt werden Transfereinkommen ebenfalls von allen Sektoren, und zwar z. Transfereinkommen aus dem Primäreinkommen, z. Transfereinkommen aus den empfangenen Transfereinkommen - 2. Die Zahlung von Transfereinkommen ist Bestandteil der staatlichen Umverteilungspolitik (Sekundärverteilung), durch die Ungerechtigkeiten der primären Einkommensverteilung (Einkommen aus direkter Teilnahme am Wirtschaftsprozeß) ausgeglichen werden sollen (vgl. im einzelnen Verteilungspolitik). Zusammen mit dem Volkseinkommen bilden die Transfereinkommen das "private Einkommen" (vor Steuerabzug). - 3. Die Darstellung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) umfaßt üblicherweise nur Geldleistungen. Weitergehende Ansätze berücksichtigen jedoch auch die Realtransfers, d. h. die insbes. vom Staat den privaten Haushalten unentgeltlich bereitgestellten Waren und Dienstleistungen (v. a. Bildungs- und Gesundheitsleistungen).

 

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