Quellenabzug, besondere Erhebungsform der Abzugsteuern (vgl. im einzelnen dort). Der Steuerabzug ist die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer. In gewissen Fällen wird statt der Veranlagung jedoch ein Steuerabzug an der Quelle durchgeführt und zwar bei der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, bei der Kapitalertragsteuer durch den Schuldner sowie in bestimmten Fällen der beschränkten Steuerpflicht.