Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Steuerabzug

Quellenabzug, besondere Erhebungsform der Abzugsteuern (vgl. im einzelnen dort). Der Steuerabzug ist die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer. In gewissen Fällen wird statt der Veranlagung jedoch ein Steuerabzug an der Quelle durchgeführt und zwar bei der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, bei der Kapitalertragsteuer durch den Schuldner sowie in bestimmten Fällen der beschränkten Steuerpflicht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Steuerabwehr
Steueramnestie

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Rahmenplanung | Durchschnittsvaluta | Richtkosten | Gemeinschaft zur gesamten Hand | Leiste
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum