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Soziale Marktwirtschaft
I. Charakterisierung: Von A. Müller-Armack und L. Erhard konzipiertes wirtschaftspolitisches Leitbild, das ab 1948 in der Bundesrep. D. verwirklicht worden ist. Es greift die Forderung des Ordoliberalismus (Freiburger Schule) nach staatlicher Gewährleistung einer funktionsfähigen Wettbewerbsordnung auf, ergänzt jedoch den Katalog wirtschaftspolitischer Staatsaufgaben unter Betonung sozialpolitischer Ziele. Mit diesem Leitbild wird versucht, Ziele und Lösungsvorschläge des Liberalismus, der christlichen Soziallehre und der sozialdemokratischen Programmatik miteinander zu verbinden. Sie ist kein streng in sich geschlossenes Konzept, wodurch der Gestaltungsauftrag an die Träger der Wirtschaftspolitik umfassender und elastischer als beim Ordoliberalismus ist.
II. Aufgaben und Instrumente: Neben der Gewährleistung einer freiheitlichen Wettbewerbsordnung wird eine soziale Ausrichtung der Wirtschaftspolitik gefordert. Die Kennzeichnung als sozial erhält diese Konzeption vorrangig nicht durch eine staatliche Umverteilung von Vermögen oder Einkommenschancen, vielmehr wird eine sozialpolitisch motivierte Verteilung der Einkommenszuwächse, die durch eine sinnvolle Ordnungspolitik erst ermöglicht werden sowie eine sozialorientierte Beeinflussung der Marktprozesse bei Gewährleistung der Marktkonformität der Instrumente angestrebt. Sozial unerwünschte Marktergebnisse sollen durch Beschränkung oder indirekte Beeinflussung der privatwirtschaftlichen Initiative korrigiert werden, tiefgreifende strukturelle Umbrüche werden mittels staatlicher Anpassungsinterventionen in ihren sozialen Folgen gemildert. Die ordoliberale These der prinzipiellen Stabilität des privatwirtschaftlichen Sektors wird nicht vollkommen geteilt und hieraus die Notwendigkeit einer maßvollen staatlichen Konjunkturpolitik abgeleitet. In den sozialpolitisch relevanten Bereichen, in denen Marktversagen zu befürchten ist (soziale Versicherungssysteme), hat der Staat unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips unterstützend einzugreifen oder die Bereitstellung entsprechender Güter und Dienstleistungen selbst zu organisieren. Weitere Aufgaben des Staates sind eine aktive Arbeitsmarkt-, Vermögens-, Wohnungsbau- und Bildungspolitik, Gewährleistung einer sozialen Ausgestaltung der Unternehmensverfassung sowie Bereitstellung der für die sozio-kulturell und wirtschaftliche Entwicklung notwendigen materiellen und immateriellen Infrastruktur.
III. Entwicklung: Seit Mitte der 60er Jahre wurde die Ordnungs- zunehmend von der Prozeßpolitik verdrängt, die Fiskalpolitik erhielt Vorrang vor geldpolitischen Instrumenten und eine weitgehend paternalistische Politik der Einkommens- und Vermögensumverteilung trat an die Stelle der das Subsidiaritätsprinzip betonenden freiheitlichen Sozialordnung (Wohlfahrtsstaat). - Vgl. auch Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland bis 1989/90, Wirtschaftsethik 7.
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