|
|
proportionale Kosten
lineare Kosten. 1. Begriff: Teil der variablen Kosten, der sich im gleichen Verhältnis wie die Beschäftigung (Ausbringung) verändert. proportionale Kosten K. sind z. B. Fertigungslöhne (insbes. Stücklöhne), Einzelmaterial, Hilfsstoffe, mengenabhängige Lager- und Vertriebskosten (Verpackungsmaterial). Kostenarten, die nur aus p. K. bestehen, sind relativ selten; die meisten Kostenarten bestehen aus "Mischkosten" (fixen, proportionalen, progressiven und degressiven Kosten). Betriebe, in denen die p. K. überwiegen, haben geringe Anlage- und Bereitschaftskosten (fixe Kosten), z. B. handwerkliche und Reparaturbetriebe. - 2. Graphische Darstellung: Die Kurve der proportionalen Kosten Kv verläuft linear und geht stets durch den Nullpunkt (ihr Anstieg braucht nicht, wie vielfach fälschlich angenommen wird, 45% zu betragen). Verschiebt man die Kurve der p. K. um Kf (fixe Kosten) auf der Ordinate, so erhält man die lineare Gesamtkostenkurve K. Die Kurve der Durchschnittskosten (Stückkosten) k ist eine gleichseitige Hyperbel mit fallenden Werten. Die Kurve der proportionalen Durchschnittskosten kv verläuft parallel zur X-Achse, d. h. die proportionalen Durchschnittskosten sind bei allen Beschäftigungsgraden konstant. In der Praxis zählt man auch schwach-progressive oder degressive Kosten zu den p. K. - Die moderne Kostenlehre nimmt an, daß die Kostenkurve der variablen Gesamtkosten im Industriebetrieb wegen der Limitationalität der Produktionsfaktoren vorwiegend linear verläuft, daß dort also die variablen Kosten - gleiche Produktionsbedingungen vorausgesetzt - stets proportional sind; sie sind in diesem Falle gleich den Grenzkosten. Diese Annahme setzt auch die Grenzkostenrechnung voraus. - 3. Entscheidungsorientiertes Rechnungswesen: Von p. K. wird in bezug auf eine interessierende Einflußgröße bzw. Bezugsgröße gesprochen (z. B. umsatz(wert)-proportional, postenzahl-proportional). Ein proportionaler Verbrauch gilt nicht als ausreichendes Kriterium, weil auch Beschaffungsentgelt proportional und die Beschaffungsmenge verbrauchsgerecht dosierbar sein muß.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|