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Personalwesen

1. Begriff: alle Problemstellungen, die mit dem Einsatz von arbeitenden Menschen im Betrieb im Zusammenhang stehen; damit alle Teilbereiche der Personalarbeit. Da der Mensch nicht losgelöst von seiner Person und seinem sozialen Wesen betrachtet werden kann, kann die Betriebswirtschaftslehre mit ihrer rein auf wirtschaftliche Tatbestände ausgerichtete Betrachtungsweise nicht die ausschließliche Basis darstellen. Der Objektbereich des Personalwesen muß deshalb auch die relevanten Problemstellungen aus den Gebieten Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitswissenschaften, Verhaltens- und Geisteswissenschaften einbeziehen. - 2. Synonyme Begriffe: In neueren Veröffentlichungen werden auch andere Bezeichnungen verwendet wie Personalmanagement, Personalpolitik, Personalwirtschaft, Personalmarketing. Teilweise wollen die Autoren eine besondere Sichtweise zu diesem Problembereich zum Ausdruck bringen, teils verwenden sie auch nicht ganz korrekt diese Begriffe als Synonym, da die Begriffe für ganz unterschiedliche historische und inhaltliche Phasen bzw. Teilgebiete stehen. - 3. Zukünftige Entwicklung: Eng verbunden mit der Entwicklung der betrieblichen Personalarbeit. Sie wird zweifellos auf allen Ebenen an Bedeutung gewinnen. Der Produktionsfaktor Arbeit wird in einem zunehmenden Wettbewerb mit Rationalisierungsinvestitionen immer teuerer. Immer größer wird dann auch der Zwang zu einer wirtschaftlichen Nutzung werden. Dies kann aber nicht allein Aufgabe einer institutionalisierten Personalabteilung sein. Vielmehr werden sich diese Aufgaben auch in den Aufgabenbereichen der Fachvorgesetzten niederschlagen. Damit wird das Gebiet nicht nur ein Hauptfach der Betriebswirtschaftslehre bleiben, sondern als Nebenfach auch in allen betrieblichen Teildisziplinen. Dies gilt für alle Vorgesetzten v. a. auf dem Gebiet der Führung.

 

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