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Personalabteilung

1. Allgemein: Organisationsform hängt von der Bedeutung, die der Personalabteilung im Rahmen des innerbetrieblichen Entwicklungsprozesses zugemessen wird, ab. Damit welche Aufgaben die Fachabteilungen selbst und welche der Personalabteilung übertragen werden. - 2. Gestaltungsformen: a) Kernaufgaben: Aufgaben, die i. d. R. in die volle Verantwortung der Personalabteilung fallen (z. B. alle mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern verbundenen Verwaltungsaufgaben); b) Konsultationsaufgaben: Aufgaben, die ihrer Bedeutung nach nur gemeinsam von Personalabteilung sicherzustellen hat; c) Richtlinienaufgaben: die volle Zuständigkeit für die Durchführung liegt bei der Fachabteilung zum Zwecke der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter; über Abteilungsgrenzen hinweg gibt die Personalabteilung Richtlinien vor, die die Personalabteilung i. d. R. zu überwachen hat; d) Dienstleistungsaufgaben: Aufgaben, die nicht zu den eigentlichen Personalaufgaben gehören, die aber aus Opportunitätsgründen der Personalabteilung übertragen werden (z. B. Versicherungswesen). - 3. Eingliederung in die Unternehmenshierarchie: Diese ist abhängig von der Bedeutung, die der Personalfunktion eingeräumt wird, so Aufgabenverteilung zwischen Personalabteilung und Fachabteilung, tatsächliche Einflußmöglichkeiten der Personalverantwortlichen und Qualifikation der Linienvorgesetzten zur Lösung von Problemen der Personalführung. - 4. Gliederung der P.: Je nach Struktur des Unternehmens orientiert sich diese an folgenden Idealformen: nach Mitarbeitergruppen, nach Funktion sowie dezentrale Gliederungsformen.

 

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