betriebliche Personalarbeit 1. Begriff: I. e. S. alle Tätigkeiten, die von der institutionalisierten Personalabteilung wahrgenommen werden; i. w. S. alle Tätigkeiten, die mit der Beschäftigung von Mitarbeitern anfallen, unabhängig davon von welcher betrieblichen Instanz diese erledigt werden. - 2. Träger: Zunächst Aufgabe des Unternehmers. Mit steigenden Betriebsgrößen und Zunahme der Komplexität der zu bewältigenden Aufgaben stiegen die Führungsaufgaben immer mehr an, die dann von den Linienvorgesetzten nicht mehr als Nebentätigkeit bewältigt werden konnten. Teile der Personalarbeit wurden auf Personalabteilungen übertragen. Der Funktionsspaltungsprozeß erfolgte in drei Phasen: a) Verwaltungsphase: Verwaltungsaufgaben werden von der Personalabteilung übernommen. b) Anerkennungsphase: Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsgesetzgebung machen ein koordiniertes Vorgehen aller Unternehmensbereiche erforderlich. c) Integrationsphase: Dem FaktorMitarbeiter kommt strategische Bedeutung zu; Personalarbeit wird in der obersten Leitungsebene integriert. Diese Entwicklung führte dazu, daß alle irgendwie mit Personal zusammenhängende Aufgaben auf die Personalabteilungübertragen wurden, mit der Konsequenz, daß die Fachabteilungen weitgehend ausgeschaltet und in Personalangelegenheiten praktisch entmündigt wurden. Die Personalabteilung dagegen nicht allen Anforderungen gerecht werden konnte. Eine realistischere Bewertung ist eingetreten, die eine für die Struktur eines Unternehmens zweckmäßige Form der Aufgabenverteilung fordert (Neustrukturierungsphase).