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Gemeinschaftswerk "Aufschwung Ost"
1. Begriff: Durch Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern am 28. 2. 1991 und durch das Bundeskabinett am 8. 3. 1991 aufgelegtes Programmpaket mit dem Ziel, durch forcierte öffentliche Nachfrage den wirtschaftlichen Aufschwung der neuen Bundesländer zu fördern. Der Bund stellte den Ländern und Gemeinden in den Jahren 1991 und 1992 Finanzhilfen nach Art. 104 a IV GG in Höhe von 12 Mrd. DM jährlich zur Verfügung. - 2. Programme: kommunale Investitionspauschale, zusätzliche Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Investitionen in Verkehrsinfrastruktur (Bundesfernstraßen), Aufstockung der Finanzhilfen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), Deutsche Reichsbahn, Wohnungs- und Städtebau (Modernisierung und Instandsetzung, Privatisierung kommunaler Wohnungen, Städtebauförderung), steuerliche Anreize zur Förderung privater Unternehmensinvestitionen, Instandsetzungen im Gebäudebestand des Bundes, Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe "Regionale Wirtschaftsförderung" (Regionalförderung), Umweltschutzsofortmaßnahmen, Werfthilfen (Verpflichtungsermächtigung), Hochschulen Ost. Die Mittel wurden entweder nach der Einwohnerzahl oder nach den Vergabekriterien der aufgestockten Programme auf Länder und Gemeinden verteilt und in den Bundeshaushalt (Kapitel 08 im Einzelplan Allgemeine Finanzwirtschaft) eingestellt. Die Mittel wurden durch eine Eigenbeteiligung der Länder in wechselnder Höhe aufgestockt (GVFG 25%, Gemeinschaftsaufgabe 50%, Hochschulen Ost 25%, Modernisierung und Instandhaltung 25%, Städtebauförderung 66,66%, Werfthilfen 33,33%). - Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern 2 d.
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